Geprüfte/r FotoDesigner (FAB)

Die Ausbildung zum geprüften FotoDesigner (FAB)/ geprüfte FotoDesignerin (FAB) dauert 18 Monate, sie ist nicht an einen festen Ausbildungsbetrieb gebunden und es gibt keine Aufteilung zwischen Ausbildung und Berufsschule!

Die gesamte Ausbildung ist thematisch deutlich umfassender und weniger statisch, als die klassische Ausbildung zum/zur Fotograf/in und kann sich den modernen und sich stetig verändernden Anforderungen schneller und flexibler anpassen, da sie nicht an die starre Ausbildungsverordnung einer Kammer gebunden ist.

Der/Die FotoDesigner/in entspricht daher viel mehr den modernen Ansprüchen eines sich immer wieder ändernden Marktes und auch der sich ändernden Ansprüchen an den Beruf, die Bilder und die Vermarktung der Dienstleistungen.

Es gibt keinen durch die Ausbildungsverordnung vorgegebenen Schwerpunkt! Eine Schwerpunktbildung erfolgt gegen Ende der Ausbildung flexibel und individuell durch die Studierenden, die diesen Schwerpunkt durch den Aufbau ihres Portfolios und die selbstgewählten Inhalte ihres Portfolios festlegen. Hierbei werden sie durch den Dozenten beraten und bei Aufbau und Ausbau ihrer Fähigkeiten professionell angeleitet. Die Ausbildung in der FotoDesigner Masterclass klar strukturiert und inhaltlich so aufgebaut, dass die Studierenden ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten schrittweise aufbauen und bestehenden Kenntnisse weiter ausbauen.


FotoDesigner/in vs. Fotograf/in

Die Berufsbezeichnung „Fotograf:in“, ist eine durch die Handwerkskammer geschützte Berufsbezeichnung. Die Ausbildungsinhalte sind in der Ausbildungsverordnung für das Fotografenhandwerk geregelt. Sie regelt die Inhalte und Ziele der Berufsausbildung zum Fotografen und zur Fotografin.

Die klassische Ausbildung dauert 3 Jahre, sie findet in einem Ausbildungsbetrieb in Kombination mit dem Besuch einer Berufsschule statt. Je nach Ausbildungsbetrieb, findet die Ausbildung mit einem bestimmten Schwerpunkt – Porträtfotografie, Produktfotografie, Industrie- und Architekturfotografie oder Wissenschaftsfotografie – statt.

Die Ausbildungsverordnung der Handwerkskammern änderte sich letzmalig am 15.05.2009 und seit ihrem ersten Inkrafttreten im Dezember 1980 bisher nur 5mal, am:

  • 18.12.1985; Änerderung der Ausbildungsinhalte
  • 28.12.1990; Änderung der Ausbildungsinhalte und Ausbildungsdauer
  • 29.11.1993; Änderung der Ausbildungsinhalte
  • 31.10.2006; Änderung der Ausbildungsinhalte und Ausbildungsdauer
  • 12.05.2009; Änderung der Ausbildungsinhalte und Ausbildungsdauer

Die starren Verordnungen und langsamen Änderungsprozesse, haben sich immer nur mit einer großen zeitlichen Verzögerung in der Ausbildungsverordnung wiedergespiegelt. Die Einführung des Internets, die Marktveränderungen durch die digitale Kameratechnik, Social Media, Gobalisierung und damit verbundenen notwendigen Anpassungsprozesse des Berufs, finden sich nur selten in der Ausbildung wieder, so findet sich beispielsweise instagram (gegründet 2010) nicht in der Ausbildungsverordnung, obwohl diese Plattform für Fotografen ein wichtiges Vermarktungswerkzeug ist.